
Die Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung können sie grundsätzlich zwischen einem Einzel -, Familien – oder Wahlgrab entscheiden. Bei einem Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofsordnung bestimmt werden. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstelle ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.
In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn z.B. in einem Wahlgrab eine weitere Bestattung erfolgen soll. Erforderlich wird dann der Nacherwerb für alle Grabstätten dieser Grabeinheit auf die festgelegte Ruhefrist. Die Ruhefrist kann unterschiedlich sein, meistens beträgt diese 25 Jahre.
Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung gewinnt auch in unseren Breiten immer mehr an Bedeutung.
Die Einäscherung muss immer mit einem Sarg erfolgen. Die Urne mit der Asche wird anschließend in einer dafür vorgesehenen Grabstelle oder Urnengemeinschaftsanlage beigesetzt.
Rasengrabstätten einzel/doppel für Erdbestattungen und Urnen
Diese Grabstellen werden als Einzel – oder Doppelgrabstellen vergeben. Sie werden immer als Grünflächen angelegt und die Pflege erfolgt durch die Friedhofsbediensteten. Eine Einfassung der Grabstätten ist nicht zulässig. Jede Grabstätte wird vom Friedhofsträger mit einem einheitlichen Grabsockel versehen.
Die Seebestattung
Ist in der Regel wie eine Feuerbestattung mit dem Unterschied, dass die Beisetzung der Urne nicht auf einem Friedhof erfolgt, sondern auf See erfolgt (u.a. in der Nordsee). Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird vom Krematorium auf postialischem Wege zur Reederei überführt. Die Reederei übernimmt die Beisetzung in einem fest gelegten Seegebiet. Eine Begleitung durch Angehörige ist möglich.
Die Anonymbestattung
Eine anonyme Bestattung kann mit dem Sarg oder mit der Urne erfolgen.
Eine anonyme Beisetzung erfolgt immer ohne die Teilnahme der Angehörigen.
Die Verstreuung
Nach einer Einäscherung besteht die Möglichkeit der Ascheverstreuung in den Niederlanden. Die Begleitung durch die Angehörigen zur Vertreuung ist möglich.
Näheres ist in unserem Büro zu erfragen.
Die Friedwaldbestattung
In einem Friedwald können Bestattungsplätze (nur für Urnen) an Familien – und Freundschaftsbäumen, Gemeinschafts – sowie Sternschnuppenbäumen ausgewählt werden. Alle Termine ob Baumauswahl oder die Urnenbeisetzung, sind immer mit der Verwaltung des jeweiligen Friedwalds und uns zu vereinbaren. An alle Friedwaldbäume kann jeweils eine Namenstafel angebracht werden. Näheres ist bei uns im Büro zu erfragen.
Wir bieten Ihnen das Niedersächsische Bestattungsgesetz als PDF-Datei zum runterladen an.
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